Grundsätzlich beginnt eine Psychotherapie mit bis zu fünf probatorischen Sitzungen.
Dies sind Therapiesitzungen, in denen Patient:in und Therapeutin prüfen können, ob eine Psychotherapie notwendig ist,
die angebotene Therapieform sinnvoll und die Entwicklung einer tragfähigen Arzt-Patient-Beziehung
möglich erscheint.
Diese probatorischen Sitzungen werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Erst danach wird der eigentliche Psychotherapieantrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt.
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Dennoch empfiehlt es sich, im Vorfeld mit Ihrer Kasse Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob bestimmte Bedingungen an die Kostenübernahme geknüpft sind.
Bei Coachings und Paartherapien werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen. Hier
werden die Vereinbarungen in einem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und meiner Praxis geregelt. Der Preis für ein Coaching berechnet sich individuell, je nach Art und Umfang der Leistungen.
Bei einer Paartherapie richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G
„Psychotherapie“.
Für eine 50-minütige Sitzung erhebe ich nach vorheriger Absprache und je nach Aufwand zwischen 100,00 - 150,00 Euro.
Besteht Beihilfeanspruch, werden in jedem Fall die Kosten für die probatorischen Sitzungen übernommen. Ihre zuständige Beihilfestelle gibt Ihnen Auskunft über die Bedingungen der Kostenübernahme weiterer Sitzungen und den entsprechenden Antrag.
In meiner Privatpraxis biete ich keine Therapie im Kostenerstattungsverfahren an.
Dr. med. Tanja Lemke
Fachärztin für Psychiatrie – Psychotherapie
Eberburgweg 19 | 52076 Aachen
Kontaktaufnahme bitte per Email.
Termine nur nach Vereinbarung.